GHS/IGP
           

 

                         
     
  Die Ausbildung eines Schutzhundes soll schon in jungen Jahren beginnen. Dort wird der Beutetrieb des Hundes angesprochen, damit er später den Schutzärmel als Beute ansieht und in diesem Trieb ausgebildet werden kann. Dabei ist es schwer, dem Hund im Trieb Gehorsam zu vermitteln. Um die nötigen Befehle, aber auch das Verbellen und andere Fähigkeiten zu erlernen, ist es aber nötig, den Hund in diesem Trieb zu halten und ihn nicht etwa wie in der Unterordnung zu beruhigen.

Die verbreitetste Art von Schutzhundausbildung ist die sportliche, bei der Schutzhundprüfungen abgelegt werden und die hauptsächlich aufgrund von sportlichem Ehrgeiz und Spaß an diesem Sport absolviert wird.

Im Sport geht es vor allem darum, den geführten Hund zu einem absolut sicheren, zuverlässigen und auch in Extremsituationen völlig gehorsamen Begleiter zu trainieren. Im VPG-Bereich (VPG: Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde) geführte Hunde sind daher meistens wesentlich selbstsicherer, ruhiger und besser zu führen als ihre nicht ausgebildeten Artgenossen. Heute bildet man die Tiere immer mehr ausschließlich über Motivation und Spiel ohne wesentlichen Druck aus.

Der Hund im Sport lernt nicht, wie oft falsch dargestellt, einen Menschen zu beißen, sondern kann seinen Beutetrieb artgerecht ausleben. Im Sport werden die Hunde ausschließlich auf den Ärmel des Helfers fixiert; außerhalb des Hundeplatzes und ohne den Ärmel wird ein ausgebildeter Sportschutzhund keinen Menschen angreifen -im Gegenteil. Er reagiert laut Statistiken wesentlich nervenfester auf neue, ungewohnte Situationen.

   
       
     
       
     
       
  Die Trainingszeiten für Schutzdienst finden Sie unter "Training". Unsere Ausbilder stellen sich auf der Seite "Über uns" vor.    
       
     
       
  Die Schutzhundprüfung (SchH) wurde in einigen Ländern durch die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) ersetzt; die Prüfungsinhalte umfassen in allen Stufen die drei Sparten Fährtenarbeit, Unterordnung (Gehorsamstraining) und Schutzdienst; die Prüfungsinhalte werden in der Prüfungsordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) festgelegt. Zugelassen sind Hunde aller Rassen sowie auch Mischlinge.    
       
     
       
       
 

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